EU - Einlagensicherung

Die Einlagensicherung gilt innerhalb der gesamten EU

Die Einlagensicherung ist ein elementarer Pfeiler für stabile Finanzmärkte. Sie ist ein gesetzlich verankertes Bekenntnis zum EU-weiten Schutz aller Anleger und zur Regulierung der Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Die Grundlage hierfür stellen die EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU), die alle Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Durch diese Sicherungseinrichtung sind Spareinlagen bis zu 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank abgesichert. Bestimmte Mindestanforderungen für den Einlagenschutz sind hier vorgesehen, diese sind durch das jeweilige Bundesgesetz umgesetzt worden. In Deutschland besser bekannt als Einlagensicherungs– und Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Die anderen EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften.

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Was ist die Einlagensicherung?

Gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der Europäischen Union sind Ausdruck des politischen Willens, europäische Sparer von den Folgen einer möglichen Insolvenz der Banken abzusichern. Dadurch sind Bankeinlagen bis zu einem Gegenwert von 100.000 EUR pro Kunde und Bank abgesichert. Das heißt, wenn eine Bank insolvent geht und Ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann, erhalten Sie Ihr Geld bis zur Sicherungsgrenze in vollem Umfang über das gesetzliche Einlagensicherungssystem zurück. Diese Entschädigungseinrichtung dient hauptsächlich dem Schutz von Privatanlegern und Unternehmen. Über die Mindestanforderungen der gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele Kreditinstitute eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung, indem diese in weitere Einlagensicherungsfonds einbezahlen. Ferner spielt die Staatsgarantie bei der Sicherheit eine enorme Rolle. Die drei Säulen der Einlagensicherung: - Gesetzliche Einlagensicherung - Freiwillige Einlagensicherung In ganz Europa wurden die Mindestanforderungen an die gesetzlich garantierte Einlagensicherung seit vielen Jahren weiterentwickelt, um den Schutz der Anleger in der Europäischen Union zu verbessern: Seit Juli 2018 erfolgt die sukzessive Umsetzung in allen EU-Mitgliedsstaaten.


Die Einlagensicherung in Europa

Die Europäische Union hat einheitliche Regeln etabliert, wodurch Spareinlagen durch die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung abgesichert sind. In der Eurozone gilt eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank, in Schweden von bis zu 1.050.000 Schwedische Kronen. Auch Länder, die keine Mitglieder der Eurozone sind, bieten Einlagensicherungen an. Beispielsweise beträgt diese in Norwegen 2 Millionen Norwegische Kronen und auch in der Schweiz sind Einlagen bis zu 100.000 Schweizer Franken abgesichert.

Jeder EU-Mitgliedsstaat ist dazu verpflichtet, ein nationales Einlagensicherungssystem einzurichten. Die Einlagensicherung ist ein in Recht verankertes Bekenntnis zur EU-weiten Absicherung der Sparer und zur Wahrung der Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Kommt es zu einem Insolvenzfall einer im EU-Ausland ansässigen Bank, bei der deutsche Kunden Einlagen haben, ist eine komplizierte Abwicklung über die ausländische Einlagensicherungseinrichtung nicht notwendig. Die Entschädigungen werden automatisch über das deutsche Sicherungssystem vorgenommen. Dabei werden jedoch nicht die Finanzen der in Deutschland ansässigen Einlagensicherungseinrichtungen belastet, sondern die Entschädigung erfolgt im Auftrag der ausländischen Entschädigungseinrichtung.

Dadurch kann sich für Sparer der Blick ins EU-Ausland lohnen, wenn Sie Geld in Termingeld oder Festgeld anlegen möchten. Denn auch dort unterliegen die Einlagen der gesetzlichen Einlagensicherung. Sparer können so von höheren Zinsen als bei deutschen Banken profitieren.

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